Infos Kurzarbeitergeld / allg. Förderungen

Sehr geehrte Kunden,
ich werde versuchen hier alle aktuellen Infos zum Thema Unterstützung durch die Regierung und Kurzarbeitergeld zu hinterlegen..
Eine kurze Info in eigener Sache. Auch für uns ist die aktuelle Situation neu und problematisch. Wir bekommen auch nur sehr wenige Informationen. Ich bitte daher um Verständnis wenn auch wir keine sofortigen Lösungen aufzeigen können.

Kurzarbeitergeld:

Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) Gibt es unter dem Punkt „UNTERNEHMEN“ unten den Punkt: Corona Virus: Informationen zum Kurzarbeitergeld.
Link: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Dort bitte den Antrag ausfüllen (Vordruck) „Anzeige über Arbeitsausfall“

Diesen dann per Mail an die folgende E-Mail Adresse schicken:
bremen-bremerhaven.031-OS@arbeitsagentur.de

Gerne füllen wir auch in Zusammenarbeit mit Ihnen die Verträge aus. Rufen Sie uns einfach an.

————————————————————————————————————–
Förderungen:

Was gibt es für Unterstützungsangebote für Unternehmen?
Das BMWi hat einen 3-Stufen-Plan für Unterstützungsmöglichkeiten veröffentlicht.
Die von der KfW bereitgestellten Möglichkeiten finden Sie auf der Homepage.
Darüber hinaus stellen auch einige Landesbanken kurzfristig Überbrückungskredite,
Bürgschaften oder Liquiditätshilfen zur Verfügung, z.B. die IBB.
Quellen:
BMWi: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/B/bmwi-3-stufen-plan-ueberblick.pdf?__blob=publicationFile&v=6
KfW: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
IBB: https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronavirus/corona-liquiditaets-engpaesse.html)

Wie kann man den Solo-Selbständigen helfen, bei denen die Erleichterungen für
Arbeitgeber nicht greifen?

Selbstständige, deren Betrieb oder Praxis während einer angeordneten Quarantäne
ruht, können nach § 56 Infektionsschutzgesetz bei der zuständigen Behörde einen
„Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang“ beantragen.
Problematisch ist die Lage der Selbstständigen, die selbst nicht von einer Quarantäne
betroffen sind, denen aber die Umsätze wegbrechen. Für sie kann auch der angekündigte Notfallfonds für KMU interessant sein, der bei Verbindlichkeiten aus Miet- und
Pachtverhältnissen helfen soll. Einzelheiten sind hierzu jedoch bisher nicht bekannt.
Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html

Wie hilft das Finanzamt?
Die Bundesregierung tritt entschlossen und mit aller Kraft den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus entgegen. Ein weitreichendes Maßnahmenbündel wird Arbeitsplätze schützen und Unternehmen unterstützen. Firmen und Betriebe werden mit ausreichend Liquidität ausgestattet, damit sie gut durch die Krise kommen.
Die zentrale Botschaft der Bundesregierung: Es ist genug Geld vorhanden, um die Krise
zu bekämpfen und wir werden diese Mittel jetzt einsetzen. Wir werden alle notwendigen
Maßnahmen ergreifen. Darauf kann sich jede und jeder verlassen.
In Aussicht gestellt sind derzeit folgende Maßnahmen:
• Fällige Steuern sollen zinsfrei gestundet werden, wenn die Umsätze aufgrund der
Corona-Krise eingebrochen sind. Das geht durch Anweisungen an die Finanzverwaltung, die für die meisten Steuern bei den Ländern liegt. Es soll dafür ein erleichtertes Verfahren geben.
• Steuervorauszahlungen können leichter zumindest bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer angepasst werden. Auch dies soll unkompliziert möglich sein. Allerdings ist noch unklar, ob dies auch für die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer gilt.
• Vollstreckungsmaßnahmen wie etwa Kontopfändungen werden bis zum 31. Dezember ausgesetzt, solange der Steuerschuldner von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist – so die Ankündigung der Bundesregierung.
• Dem Vernehmen nach soll noch in dieser Woche ein Schreiben des BMF veröffentlicht werden. Auch sind Lösungen für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen
und der Abgabe der Lohnsteueranmeldungen vorgesehen.
Stand: 17. März 2020 7
Quellen:
BMF: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/2020-03-13-Schutzschild-Beschaeftigte-Unternehmen.html
BMWi: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/altmaier-zu-coronavirusstehen-im-engen-kontakt-mit-der-wirtschaft.html

Auch über die KFW Bank und die BAB – Bremer Aufbaubank gibt es Förderungen. Dafür bitte die folgenden Rufnummern wählen:

KFW: 0800 – 539 9001

BAB: 0421 – 9600 – 420
– 437

Auch ihre Hausbank steht in engen Kontakt zu den Förderbanken. Bitte fragen Sie auch dort nach evt. für Sie in Frage kommenden Förderungen.

Sobald es weitere Informationen gibt werde ich diese hier veröffentlichen.

Schreibe einen Kommentar