Auszug der Bundessteuerberaterkammer
BSTBK BEGRÜSST NACHBESSERUNGEN BEI DEN
ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN
Pressemitteilung 015/2020 – Berlin, 21.09.2020
„Es erleichtert uns, dass die Bundesregierung die Zugangsbedingungen für die
Überbrückungshilfen gelockert und der unternehmerischen Realität angepasst hat.
Außerdem wird die höhere Erstattung der Fixkosten und die Verdopplung der
erstattungsfähigen Personalkosten dieses staatliche Hilfsprogramm für viele
Unternehmen attraktiver machen“, so Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der
Bundessteuerberaterkammer (BStBK) zu den vorgenommenen Änderungen an den
Überbrückungshilfen.
Um Missbrauch von Steuergeldern zu verhindern, hatte das
Bundeswirtschaftsministerium anfänglich hohe Hürden für den Erhalt von
Überbrückungshilfen definiert. „In der Praxis zeigte sich leider relativ schnell, dass der
Nachweis eines 60%igen Umsatzrückgangs in den Monaten April und Mai viel zu starr
war. Diese Anforderungen erfüllten viele vor dem wirtschaftlichen Aus stehende
Mandanten nicht. Bei anderen waren die in Aussicht gestellten Beträge nur ein Tropfen
auf den heißen Stein“, so Schwab. Ab Oktober können Unternehmen, die einen 30%igen
Umsatzrückgang in den Monaten April bis August 2020 nachweisen können,
Überbrückungshilfe II für den Förderzeitraum September bis Dezember 2020
beantragen. Aus Sicht des Berufsstandes ist es außerdem positiv, dass bei der
Schlussabrechnung künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein sollen wie
Rückforderungen.
Die erforderlichen Nachweise sind für den BStBK-Präsidenten unverzichtbar. „Bei den
anfänglichen Soforthilfen wurde viel Missbrauch betrieben. Es geht um Steuergelder
und mit diesen gilt es verantwortlich umzugehen. Dafür stehen Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte gerade. Die Kolleginnen
und Kollegen müssen zu rund drei Dutzend Punkten Unterlagen beschaffen, prüfen und
bestätigen. Es wäre hilfreich gewesen, hier weitere Erleichterungen vorzunehmen und
Synergien stärker zu nutzen. Unverständlich, warum dies nicht umgesetzt wurde.“
Schwab kritisiert auch, dass Solo-Selbständige nicht besser berücksichtigt wurden.
„Diese Berufsgruppe fällt leider immer noch durch’s Raster, denn für sie sind die
aktuellen Hilfsprogramme keine Hilfe. Solo-Selbständige stehen zuhauf mit dem
Rücken an der Wand. Ihr Einkommen fällt coronabedingt komplett weg. Wie sollen sie
ihren Lebensunterhalt bezahlen?“
Insgesamt zeigt sich Schwab aber mit den vorgenommenen Anpassungen zufrieden
und ist optimistisch, dass die Überbrückungshilfen nun stärker nachgefragt werden und
die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie besser bekämpft werden können.