Ich möchte noch mal darauf hinweisen was für die Zuschüsse des Bundes zur Beantragung im Moment Voraussetzung ist:
1. Es ist ein Liquiditätsengpass durch die Coronakrise entstanden
Das bedeutet das man nicht mehr in der Lage ist Rechnungen zu zahlen.
Folgendes steht z. B. auf den Antragsformularen:
Ich erkläre, dass der durch die Corona-Krise verursachte Liquiditätsengpass nicht mit Hilfe von Entschädigungsleistungen, Steuerstundungen, sonstigen Eigenmitteln oder Liquiditätsmaßnahmen ausgeglichen werden kann.
2. Der Zuschuss wird nur für laufende betriebliche Kosten gewährt.
Ausgenommen sind private Aufwendungen für die private Krankenversicherung und Miete.
Hier ein Auszug aus der Presse:
Soforthilfen unterliegen Voraussetzungen – Wer hier täuscht, kann Subventionsbetrug begehen
Was
in dieser Erleichterung um die Möglichkeit schneller finanzieller
Hilfen oft untergeht, sind die damit einhergehenden Gefahren. Denn auch
die Soforthilfe-Programme von Bund und Ländern unterliegen bestimmten
Voraussetzungen. Am wichtigsten ist, dass der Antragsteller in seiner
wirtschaftlichen Tätigkeit wegen der Corona-Pandemie erheblich
beeinträchtigt worden sein muss und dass ein Liquiditätsengpass noch
nicht vor dem 1. März 2020 bestanden hat.
Wer nun versucht, hier
künstlich einen eigenen Liquiditätsengpass zu konstruieren,
vorbestehende Liquiditätsengpässe fälschlich auf die Corona-Krise
“umzumünzen” oder gar ohne finanzielle Probleme schnell versucht an
zusätzliche Gelder zu gelangen, der kann sich ebenso schnell des Betrugs
und/oder Subventionsbetrugs strafbar machen!
Grundvoraussetzung eines Subventionsbetrugs ist eine Täuschungshandlung in der Form, dass der Antragsteller
bei
einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde oder
einer anderen in das Subventionsverfahren eingeschalteten Stelle oder
Person (Subventionsgeber) über subventionserhebliche Tatsachen für sich
oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für
ihn oder den anderen vorteilhaft sind.
Gibt
ein Selbständiger / Unternehmer vor, die Voraussetzungen für eine
Corona-Soforthilfe zu erfüllen, ohne dass dies tatsächlich der Fall ist –
und wird ihm daraufhin das Geld ausbezahlt –, sind die Voraussetzungen
also sehr schnell erfüllt.
Anträge genau lesen – und Voraussetzungen sorgsam prüfen
Die aktuellen Corona-Soforthilfen erfolgen schnell und unbürokratisch. Aber im Rahmen der verschiedenen Anträge auf die Soforthilfen werden schon jetzt die Voraussetzungen abgefragt und müssen von den Antragstellern versichert werden. Damit sollen nicht nur Betrüger abgehalten, sondern vor allem die Hilfen auf das wirklich Notwendige beschränkt werden. So finden sich z.B. im Antragsformular der Soforthilfe in Bayern folgende Versicherungen:
Ich
versichere, dass die existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. der
Liquiditätsengpass eine Folgewirkung der Coronakrise vom Frühjahr 2020
ist.[…]Ich erkläre, dass der durch die Corona-Krise verursachte
Liquiditätsengpass nicht mit Hilfe von Entschädigungsleistungen,
Steuerstundungen, sonstigen Eigenmitteln oder Liquiditätsmaßnahmen
ausgeglichen werden kann.Antrag auf Corona-Soforthilfe Bayern, Punkte 8.1. und 8.10.
Ähnliche Versicherungen finden sich auch in den Anträgen der anderen Bundesländer, beispielsweise Nordrhein-Westfalen:
Ich
versichere, dass die in Nr. 1.1. benannten Antragsvoraussetzungen
sämtlich vorliegen und ein Liquiditätsengpass nicht bereits vor dem 1.
März bestanden hat.Antrag auf Corona-Soforthilfe NRW, Punkt 6.2.
Wer sich unsicher ist, ob er die Voraussetzungen wirklich erfüllt, sollte hier dringend vorher sorgsam prüfen!
Corona-Soforthilfen werden unbürokratisch ausgezahlt – und anschließend auf Betrug kontrolliert!
Versicherungen
abzugeben, in der Hoffnung, dass diese schon nicht genauer überprüft
werden, wird sich oft genug als folgenschwerer Fehlschluss
herausstellen. Auch wenn wegen der Corona-Pandemie jetzt erst einmal die
Soforthilfen schnell und unbürokratisch ausgezahlt werden, die
Kontrollen werden oft genug folgen. Schon in den Anträgen wird darauf
ausdrücklich hingewiesen:
Einer
etwaigen Überprüfung durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof, den
Genehmigungsbehörden und der Europäischen Kommission stimme ich zu.Antrag auf Corona-Soforthilfe Bayern, Punkt 8.6.
Einer
Überprüfung durch die Bewilligungsbehörden, mein zuständiges Finanzamt,
den Landesrechnungshof NRW, den Bundesrechnungshof, das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und die Europäische
Kommission stimme ich zu.Antrag auf Corona-Soforthilfe NRW, Punkt 6.6.
Schon jetzt ist darüber hinaus klar, dass zu viel gezahlte Soforthilfen zurückgefordert werden:
Mir
ist bekannt, dass ich den Zuschuss als Billigkeitsleistung erhalte und
im Falle einer Überkompensation (Entschädigungs-,
Versicherungsleistungen, andere Fördermaßnahmen) die erhaltene
Soforthilfe zurückzahlen muss.Antrag auf Corona-Soforthilfe NRW, Punkt 6.11.
Wer
hier also Leistungen erhalten hat, die nicht notwendig waren, sollte
nicht nur eine Betriebsprüfung erwarten, sondern dann auch Rücklagen
bilden, um diese Leistungen zurückzahlen zu können.
Hinweis auf Subventionsbetrug schon im Antrag auf Corona-Soforthilfen
Ebenfalls
finden sich schon in den Anträgen der Bundesländer explizite Hinweise
darauf, dass sich Antragsteller einer Corona-Soforthilfe bei falschen
Angaben auch strafbar machen können – insbesondere wegen
Subventionsbetrugs:
Mir ist
bekannt, dass vorsätzlich oder leichtfertig falsche oder unvollständige
Angaben sowie das vorsätzliche oder leichtfertige Unterlassen einer
Mitteilung über Änderungen in diesen Angaben die Strafverfolgung wegen
Subventionsbetrug (§ 264 StGB) zur Folge haben können.Antrag auf Corona-Soforthilfe Bayern, Punkt 8.4.
[…]
Mit ist bekannt, dass vorsätzlich oder leichtfertig falsche oder
unvollständige Angaben sowie das vorsätzliche oder leichtfertige
Unterlassen einer Mitteilung über Änderungen in diesen Angaben die
Strafverfolgung wegen Subventionsbetrug (§ 264 StGB) zur Folge haben können.Antrag auf Corona-Soforthilfe NRW, Punkt 6.4.
Betrug auch außerhalb der Corona-Soforthilfen denkbar
Neben den nun sehr medienwirksamen Corona-Soforthilfen von Bund und Ländern wurden aber noch viele weitere Maßnahmen und Gesetze beschlossen, die Betroffene der Corona-Krise durch die schwere Zeit helfen sollen. Auch diese sollten nicht leichtfertig genutzt werden, denn auch hier besteht die Gefahr, sich wegen Betrug strafbar zu machen! Dazu zählt beispielsweise der erweiterte Kündigungsschutz für Mieter.
Wer
nun gegenüber Vermietern oder anderen Vertragspartnern Zahlungen
einstellt mit der Behauptung, wegen der Corona-Krise sei er zu einer
vertragsgemäßen Zahlung nicht in der Lage, kann sich möglicherweise
ebenfalls strafbar machen.
Jeder, der mit dem Gedanken spielt,
Soforthilfen zu beantragen oder von den anderen Maßnahmen profitieren zu
wollen, sollte daher sorgfältig prüfen, ob er auf diese Gelder und
Hilfen wirklich angewiesen ist. Denn oftmals gibt es zuvor noch eine
Vielzahl weiterer Möglichkeiten. Auch in der Corona-Krise sollten
Maßnahmen, die als letztes Mittel gedacht sind, als eben solches und mit
Bedacht genutzt werden.