Für die Steuererklärung 2021 gibt es mehr Zeit als das Gesetz eigentlich vorsieht, nämlich, lässt man sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein helfen, verlängert sich die Abgabefrist für 2021 bis zum 31. August 2023.
Bitte beachten Sie das wir nur Erklärungen die bis zum 31.05.2023 eingereicht werden auch noch fristgerecht bearbeiten können. Nach Ablauf der Frist (31.08.2022) fallen für jeden Monat Verspätungszuschläge an.
Also bitte warten Sie nicht auf die Aufforderung seitens des Finanzamtes, sondern reichen Sie die Unterlagen fristgerecht bei uns ein.